Tech-Talk: Datenschutz

Datenschutz ist in unserer heutigen Geschäftswelt von essenzieller Bedeutung. In diesem Artikel werden wir erläutern, warum diese Themen für uns als Nexonik so entscheidend ist und wie sie sowohl unsere Kundenbeziehungen als auch unseren Unternehmenserfolg beeinflussen.

Wie wird der Datenschutz bei Nexonik gewährleistet?

Durch Seminare sowie Fortbildungen wird die Einhaltung von Bestimmungen im Rahmen des Gesetzgebers gewährleistet, dies erhält innerhalb unserer Organisation einen hohen Stellenwert.

Relevant ist zum einen die DSGVO Grundverordnung und das BDSG.

Im Sinne dieser Gesetzes Pakete wird eine Datenverarbeitung, Datenerfassung gemäß den Vorschriften sowie eine Datenspeicherung gemäß den Vorschriften gewährleistet.


Besonderheiten der DSGVO

Eine Besonderheit der DSGVO ist, dass dies eine (wie der Name schon sagt) Verordnung ist. Aber was bedeutet das denn? Das bedeutet, dass dies nicht erst in nationales Recht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgewandelt werden müssen, sondern dass diese Regelungen direkt in Kraft treten, nach Beschluss.

Die DSGVO gilt auch für Unternehmen außerhalb der Union, falls diese Daten von EU-Bürgern erheben und oder eine Niederlassung in der EU besteht.

Das BDSG dient dazu die von der DSGVO, mit Absicht, frei gelassenen Gesetztes Regelungen abzudecken, um den Mitgliedstaaten individuellen Spielraum zu schaffen.


Was sind Grundsätze, um die Datenschutzkonformität einzuhalten?

  • Rechtmäßigkeit und die Verarbeitung nach Treu- und Glauben sowie Transparenz
  • Datenzweckbindung 
  • Nur für die Zweckerfüllung benötigte Daten werden erhoben 
  • Anspruch auf Datenrichtigkeit wird erfüllt
  • Daten-Portabilität, Daten sollen übertragbar sein, also „mitnehmbar“ sein (Beispiel, Wechsel der Versicherung) 
  • Datenspeicherbegrenzung, Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zweckerfüllung notwendig ist
  • Integrität und Vertraulichkeit 
  • Rechenschaftspflicht, nicht nur Datenschutzkonformität soll gewährleistet sein, sondern auch der Weg dahin ist konform und auch die Dokumentationspflicht
  • Die Datensicherheit muss durch ein dem Risiko angemessenem Schutzniveau gewährleistet 
  • Das so genannte „Recht auf Vergessenwerden“ besagt das, sobald der Zweck erfüllt und somit keine Berechtigung der Nutzung mehr vorliegt, bestehende gesammelte Daten gelöscht werden müssen
  • Koppelungsverbot, Datenerhebung darf nicht an Anreize gekoppelt sein 
  • Für grundsätzliche Abläufe wie z.B. ein Paket abzusenden, benötigt man keine Einwilligung, jedoch muss man einen Datenschutzhinweis erteilen 


Warum ist uns das so wichtig?

Um den Juristen Dr. Stephan Gärtner zu zitieren: „Nicht Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts, sondern Vertrauen.“ Denn egal wer sowohl Partner, Kunden, Mitarbeiter usw. müssen uns als Unternehmen vertrauen können, dass wir sorgsam und rechtskonform mit den Daten umgehen! Auch die informationelle Selbstbestimmung ist für uns ein wichtiger Wert, den wir hiermit erörtern wollen.

Wir möchten erreichen, dass ein fairer Umgang auch in diesem Thema gepflegt wird und jeder Akteur den für Ihn, bestmöglichen Benefit erhält.

Sie wollen keine weiteren Aktionen verpassen?

Dann registrieren Sie sich mit nur wenigen Klicks hier in unserem Newsletter!

Folgen Sie uns auf

Haben Sie Fragen?

Nutzen Sie Ihren bevorzugten Kanal, um mit uns in Kontakt zu treten. Unser Team ist Ihr Team!

Rufen Sie uns an:

0 66 55 93 99 60